
Was bedeutet AVA?
AVA steht für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung und beschreibt die zentralen Prozesse zur Organisation und Kontrolle von Bauleistungen. Diese Prozesse sind eng mit den Leistungsphasen 6 bis 8 der HOAI verbunden:
- LP 6 – Vorbereitung der Vergabe
- LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
- LP 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung)
AVA ist also nicht nur ein technischer Prozess, sondern auch ein rechtlich und wirtschaftlich relevanter Bestandteil der Bauplanung.
Die drei Säulen der AVA
Die drei Säulen der AVA – Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung – bilden das Fundament einer strukturierten, transparenten und wirtschaftlich kontrollierten Bauabwicklung.
1. Ausschreibung
Die Ausschreibung soll sicherstellen, dass alle geplanten Bauleistungen klar beschrieben, vergleichbar und rechtssicher an potenzielle Auftragnehmer kommuniziert werden.
2. Vergabe
Die Vergabephase dient der Auswahl des wirtschaftlichsten und fachlich geeignetsten Bieters unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben (z. B. VOB/A, UVgO bei öffentlichen Projekten).
3. Abrechnung
Die Abrechnung dokumentiert die tatsächlich erbrachten Leistungen und dient als Grundlage für die Zahlung und Kostenkontrolle.
Ausschreibung
Ziel:
Die Ausschreibung soll sicherstellen, dass alle geplanten Bauleistungen klar beschrieben, vergleichbar und rechtssicher an potenzielle Auftragnehmer kommuniziert werden.
Bestandteile:
- Leistungsverzeichnis (LV): Das LV enthält alle auszuführenden Leistungen, gegliedert nach Gewerken und Positionen. Jede Position enthält Kurztext und Langtext | Menge und Einheit | ggf. Ausführungsbedingungen oder Materialien.
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) ergänzen die VOB/B und regeln z. B. Zahlungsmodalitäten, Sicherheitsleistungen oder Fristen.
- Technische Vertragsbedingungen (TVB) beschreiben technische Anforderungen, z. B. DIN-Normen, Ausführungsqualität, Toleranzen.
Typische Herausforderungen:
- Unklare Leistungsbeschreibungen führen zu Missverständnissen.
- Mengenansätze müssen möglichst genau sein, um Nachträge zu vermeiden.
- Einheitliche Struktur (z. B. nach STLB-Bau oder DIN 276) ist wichtig für Vergleichbarkeit.
Praxisbeispiel:
Ein Architekt erstellt ein LV für den Innenausbau mit Positionen wie „Trockenbauwand, doppelt beplankt, inkl. Dämmung“, Menge: 120 m², Einheitspreis: 45 €/m².
Werkzeuge:
- AVA-Software (z. B. California)
- GAEB-Dateiformate zur digitalen Weitergabe
Vergabe
Ziel:
Die Vergabephase dient der Auswahl des wirtschaftlichsten und fachlich geeignetsten Bieters unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben (z. B. VOB/A, UVgO bei öffentlichen Projekten).
Ablauf:
- Versand der Ausschreibung – GAEB X83-Datei oder PDF/Excel an Unternehmen
- Angebotsabgabe – Unternehmen senden GAEB X82-Dateien oder schriftliche Angebote
- Angebotsprüfung – Preisvergleich | Prüfung auf Vollständigkeit | Technische und wirtschaftliche Bewertung
- Vergabevorschlag – Empfehlung an den Bauherrn
- Zuschlag – Auftragserteilung, z. B. per GAEB X84-Datei oder schriftlichem Vertrag
Kriterien:
- Preis – Gesamtpreis und Einzelpreise
- Qualität – Referenzen, technische Lösungen
- Zuverlässigkeit – Termintreue, Kommunikation
- Nachhaltigkeit – Umweltfreundliche Materialien, Energieeffizienz
Typische Herausforderungen:
- Angebote sind nicht vergleichbar (z. B. unterschiedliche Mengenansätze).
- Fehlende oder unvollständige Angebote
- Nachverhandlungen bei unklaren Positionen
Praxisbeispiel:
Ein Ingenieur erhält drei Angebote für die Elektroinstallation. Ein Anbieter bietet besonders günstige Preise, aber mit abweichender Technik. Der Vergabevorschlag berücksichtigt Preis und Qualität.
Abrechnung
Ziel:
Die Abrechnung dokumentiert die tatsächlich erbrachten Leistungen und dient als Grundlage für die Zahlung und Kostenkontrolle.
Ablauf:
- Aufmaß – Ermittlung der ausgeführten Mengen vor Ort (manuell oder digital)
- Rechnungsstellung – Unternehmen reichen Rechnungen ein, oft als GAEB X85-Datei.
- Rechnungsprüfung – Vergleich mit dem ursprünglichen LV, Prüfung der Mengen und Preise
- Zahlungsfreigabe – Nach Freigabe durch Architekt oder Bauüberwacher
Werkzeuge:
- Digitale Aufmaßsysteme (z. B. mit Tablet oder Laser)
- AVA-Software mit GAEB-Schnittstelle
- Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware (DATEV, SAP etc.)
Typische Herausforderungen:
- Mengenabweichungen durch Planänderungen oder Zusatzleistungen
- Unklare Dokumentation der ausgeführten Leistungen
- Zeitverzögerungen bei der Prüfung und Freigabe
Praxisbeispiel:
Ein Bauunternehmen rechnet 150 m² Fliesen ab, obwohl im LV nur 120 m² vorgesehen waren. Der Architekt prüft das Aufmaß und genehmigt die Mehrmenge nach Rücksprache mit dem Bauherrn.
Warum ist AVA wichtig?
AVA – Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung – ist ein zentrales Instrument für die professionelle und wirtschaftlich kontrollierte Abwicklung von Bauprojekten. Es schafft Transparenz, indem Leistungen klar beschrieben und die Vergabe nachvollziehbar dokumentiert werden. So wissen alle Beteiligten genau, was gefordert ist und wie Angebote bewertet werden. Gleichzeitig ermöglicht AVA eine präzise Kostenkontrolle: Angebote können strukturiert verglichen und Abrechnungen auf Basis der tatsächlichen Leistungen geprüft werden. Die Rechtssicherheit wird durch die lückenlose Dokumentation aller Schritte gestärkt – von der Ausschreibung über die Vergabe bis zur Abrechnung. Digitale Prozesse innerhalb der AVA-Software sorgen zudem für hohe Effizienz, da sie manuelle Fehler reduzieren und Arbeitsabläufe beschleunigen. Schließlich gewährleistet AVA eine umfassende Nachvollziehbarkeit, denn die Historie aller Änderungen, Entscheidungen und Kommunikation bleibt transparent und jederzeit abrufbar.
Was ist ein AVA-Programm?
Eine AVA-Software unterstützt Planer, Personen und Institutionen, für die Baukosten essenziell sind, dabei den Bauprozess von der ersten Kostenschätzung bis zur finalen Rechnungsstellung transparent, durchgängig und rechtssicher abzubilden.
CaliforniaX ist das ideale AVA-Werkzeug für Ihre tägliche Arbeit – ob Sie Kosten für Bau- oder Unterhaltsmaßnahmen planen, überwachen oder steuern. Es unterstützt Sie zuverlässig bei der Ausschreibung von Leistungen, der Vergabe von Aufträgen, der Abrechnung von Maßnahmen sowie der Projektsteuerung gemäß DIN 276 und in allen Leistungsphasen der HOAI.
Häufig gestellte Fragen zu AVA
Die Leistungsbeschreibung ist das Herzstück jeder Ausschreibung. Sie definiert klar und eindeutig, was ein Auftragnehmer leisten soll. Eine gute Leistungsbeschreibung verhindert Missverständnisse, schützt vor Nachträgen und ist Grundlage für eine faire Angebotswertung. Sie enthält Angaben zu Art und Umfang der Leistung, technische Anforderungen, Ausführungsbedingungen, Mengenangaben und ggf. Zeichnungen oder Pläne.
1. Allgemeine Angaben
- Projektbezeichnung: Name und Ort des Bauvorhabens
- Auftraggeber: Name, Adresse, ggf. Ansprechpartner
- Ausführungszeitraum: Geplanter Beginn und Fertigstellung
- Besondere Rahmenbedingungen: z. B. Zugangsbeschränkungen, Arbeitszeiten, Sicherheitsvorgaben
2. Technische Beschreibung der Leistungen
- Art der Leistung: z. B. Rohbau, Elektroinstallation, Malerarbeiten
- Ausführungsweise: Beschreibung der gewünschten Technik, Materialien, Normen
- Qualitätsanforderungen: z. B. DIN-Normen, Güteklassen, Zertifizierungen
- Ort der Leistungserbringung: genaue Lage, ggf. Pläne oder Skizzen
3. Leistungsverzeichnis (LV)
- Positionsweise Auflistung: Jede Leistung wird als einzelne Position dargestellt.
- Kurztext und Langtext: Kurztext für Übersicht, Langtext für Details
- Mengenangaben: möglichst genau, mit Einheit (m², m³, Stück etc.)
- Einheitspreise: werden vom Bieter eingetragen.
- Besondere Leistungen: z. B. Baustelleneinrichtung, Entsorgung, Dokumentation
4. Pläne und Zeichnungen
- Technische Zeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Details
- Lagepläne: zur Orientierung und Mengenprüfung
- Fotos oder Visualisierungen: zur besseren Verständlichkeit
5. Besondere Vertragsbedingungen
- Zahlungsbedingungen: z. B. Abschlagszahlungen, Zahlungsfristen
- Gewährleistung: Dauer und Umfang
- Sicherheiten: z. B. Bürgschaften, Versicherungen
- Nachträge: Regelungen zur Abwicklung und Vergütung
6. Normen und Vorschriften
- Verweis auf VOB/C: für technische Vertragsbedingungen
- DIN-Normen, EN-Normen: für Ausführung und Qualität
- Arbeitsschutz, Umweltschutz: relevante gesetzliche Vorgaben
7. Besondere Hinweise
- Koordination mit anderen Gewerken: Schnittstellen und Abhängigkeiten
- Zulassungen und Genehmigungen: falls erforderlich
- Dokumentationspflichten: z. B. Bautagebuch, Prüfprotokolle
Ziel einer guten Leistungsbeschreibung
- Eindeutigkeit: Keine Interpretationsspielräume
- Vollständigkeit: Alle Leistungen sind erfasst.
- Vergleichbarkeit: Angebote sind objektiv bewertbar.
- Rechtskonformität: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Ein Leistungsverzeichnis ist ein zentrales Dokument im Bauwesen und dient als Grundlage für die Ausschreibung, Angebotsabgabe, Vergabe und spätere Abrechnung von Bauleistungen. Es beschreibt alle auszuführenden Leistungen in strukturierter Form und ermöglicht eine vergleichbare Angebotsabgabe durch verschiedene Bieter.
Es wird meist nach Gewerken gegliedert und enthält Positionen mit Kurztext, Langtext, Mengen und Einheitspreisen. Softwarelösungen wie CaliforniaX unterstützen die Erstellung.
1. Vorbereitung der LV-Erstellung
Bevor das LV erstellt wird, sind folgende Schritte notwendig:
- Projektanalyse: Welche Leistungen sind erforderlich?
- Gewerkedefinition: Aufteilung in einzelne Fachbereiche (z. B. Rohbau, Elektro, Heizung)
- Planungsunterlagen: Nutzung von Plänen, Schnitten, Detailzeichnungen
- Normen und Richtlinien: z. B. VOB/C, DIN-Normen, technische Standards
2. Struktur des Leistungsverzeichnisses
Ein LV ist typischerweise hierarchisch gegliedert und besteht aus folgenden Elementen:
- Gewerkebezogene Gliederung:
Jedes Gewerk erhält einen eigenen Abschnitt (z. B. 01 Rohbau, 02 Ausbau).
Innerhalb des Gewerks erfolgt eine weitere Unterteilung nach Bauabschnitten oder Funktionsbereichen. - Positionsstruktur:
Jede Leistung wird als Position dargestellt. - Zusätzliche Angaben:
Besondere Leistungen: z. B. Baustelleneinrichtung, Dokumentation - Alternativpositionen: für Varianten oder Optionen
- Eventualpositionen: Leistungen, die ggf. ausgeführt werden
3. Mengenermittlung
Die Mengen werden aus den Plänen, Aufmaßen oder digitalen Modellen (z. B. BIM) ermittelt. Sie müssen nachvollziehbar und prüfbar sein, da sie die Grundlage für die Angebotskalkulation und spätere Abrechnung bilden.
4. Digitale Unterstützung
Zur Erstellung und Verwaltung von Leistungsverzeichnissen werden AVA-Programme eingesetzt wie CaliforniaX.
- Strukturierten LV-Erstellung
- Import/Export im GAEB-Format
- Mengenberechnung
- Angebotsvergleich und Vergabe
- Abrechnungsunterstützung
5. Anforderungen an ein gutes LV
Ein professionell erstelltes LV sollte:
- Eindeutig und vollständig sein.
- Vergleichbare Angebote ermöglichen.
- Rechtskonform nach VOB/C und DIN-Normen sein.
- Nachvollziehbar für Prüfung und Abrechnung sein.
Die wichtigsten sind die VOB/A, VOB/B, VOB/C, das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und die UVgO für öffentliche Auftraggeber. Sie regeln Ausschreibung, Vergabe und Vertragsbedingungen.
Ein AVA-Prozess muss rechtlich abgesichert sein durch:
- Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO)
- Vertragsrecht (VOB/B, BGB)
- Technische Vorschriften (VOB/C, DIN)
- Haushaltsrecht (BHO)
- EU-Vorgaben (Richtlinien, Schwellenwerte)
Diese Grundlagen sorgen für Transparenz, Fairness und Wirtschaftlichkeit – und schützen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vor rechtlichen Risiken.
Im Bereich AVA (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) wird die Wirtschaftlichkeit von Angeboten nicht allein über den Preis bewertet. Vielmehr kommt ein mehrdimensionales Bewertungssystem zum Einsatz, das verschiedene qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigt. So werden neben dem Preis auch Qualität, Termine, Referenzen und Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.
1. Bewertungsgrundlage: Preis + Zusatzkriterien
Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Gesamtwert eines Angebots, der sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt:
- Preis
- Qualität
- Termine
- Referenzen & Erfahrung
- Nachhaltigkeit
2. Bewertungsverfahren: Gewichtung & Punktesystem
Die Kriterien werden vorab festgelegt und gewichtet.
Jedes Angebot wird dann punktuell bewertet (z. B. 0–10 Punkte pro Kriterium), und die Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als das wirtschaftlichste.
3. Beispielhafte Vorgehensweise
- Festlegung der Kriterien und Gewichtungen im Leistungsverzeichnis oder Vergabeunterlagen
- Bewertung der Angebote durch ein Gremium oder eine Vergabestelle
- Dokumentation der Bewertung zur Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit
- Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, nicht zwingend das billigste
Die Auswahl eines Auftragnehmers ist ein strukturierter Prozess, bei dem neben dem Preis auch qualitative und leistungsbezogene Kriterien wie Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und ggf. besondere Eignung (z. B. Zertifizierungen, Erfahrung mit ähnlichen Projekten) berücksichtigt werden. Hier eine ausführlichere Darstellung der wichtigsten Auswahlkriterien:
1. Preis
- Relevanz: Der Preis ist oft das am stärksten gewichtete Kriterium, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen.
- Bewertung: Niedrigster Angebotspreis oder wirtschaftlichster Preis im Verhältnis zur Leistung.
- Risiken: Zu niedrige Angebote können auf unrealistische Kalkulationen hindeuten.
2. Fachkunde
- Definition: Nachweis, dass der Bieter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausführung der Leistung verfügt.
- Belege: Qualifikationen, Schulungen, Zertifikate, technische Konzepte
- Bewertung: Qualität der technischen Lösung, Innovationsgrad, Detailtiefe
3. Leistungsfähigkeit
- Definition: Fähigkeit, die Leistung in der geforderten Qualität und Zeit zu erbringen
- Belege: Personalstärke, Maschinenpark, finanzielle Stabilität
- Bewertung: Ressourcenverfügbarkeit, Kapazitätsnachweise, Liquiditätsnachweise
4. Zuverlässigkeit
- Definition: Vertrauen in die termingerechte und vertragskonforme Ausführung
- Belege: Referenzen, Bonitätsauskünfte, Nachweise über frühere Projekte
- Bewertung: Historie der Zusammenarbeit, Reklamationsquote, Vertragsstrafen
5. Besondere Eignung wie z.B.
- Zertifizierungen: z. B. ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement)
- Erfahrung mit ähnlichen Projekten: z. B. komplexe Sanierungen, denkmalgeschützte Bauten
- Spezialkenntnisse: z. B. BIM-Kompetenz, nachhaltiges Bauen, barrierefreies Planen
Über formale Bieterkommunikation, z. B. über Vergabeplattformen.
In einem Vergabeverfahren ist die Kommunikation mit Bietern streng geregelt, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur formalen Bieterkommunikation über Vergabeplattformen:
Grundsätze der Bieterkommunikation
- Dokumentationspflicht: Jede Kommunikation muss vollständig dokumentiert werden.
- Gleichbehandlung: Informationen, die einem Bieter gegeben werden, müssen allen anderen Bietern ebenfalls zugänglich gemacht werden.
- Transparenz: Die Kommunikation muss nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Kommunikationswege
Vergabeplattformen (z. B. DTVP, eVergabe, Subreport): Alle Nachrichten, Rückfragen und Antworten laufen über die Plattform. Bieter stellen ihre Fragen dort ein, die Vergabestelle antwortet ebenfalls dort. Es gibt oft eine Funktion zur Veröffentlichung von Bieterfragen und Antworten für alle Teilnehmer. Keine direkte Kommunikation per E-Mail oder Telefon – außer in Ausnahmefällen, die ebenfalls dokumentiert werden müssen.
Inhalte der Kommunikation
- Fragen zu den Vergabeunterlagen
- Hinweise auf Unklarheiten oder Fehler
- Informationen über Änderungen oder Ergänzungen
- Verlängerung von Fristen
Fristen beachten
Es gibt gesetzlich festgelegte Fristen, bis wann Bieterfragen gestellt und beantwortet werden dürfen. Änderungen an den Unterlagen müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Im AVA-Prozess (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) sind mehrere Fristen und Termine besonders relevant:
1. Angebotsfrist (§ 10 Abs. 1 VOB/A)
- Definition: Zeitraum, in dem Bieter ihre Angebote einreichen können
- Mindestdauer: Bei Dringlichkeit mindestens 10 Kalendertage
- Berücksichtigung: Aufwand für Baustellenbesichtigung und Unterlagenbeschaffung muss einkalkuliert werden.
2. Bindefrist (§ 10 Abs. 4–5 VOB/A)
- Definition: Zeitraum, in dem Bieter an ihr Angebot gebunden sind.
- Beginn: Mit Ablauf der Angebotsfrist.
- Dauer: So kurz wie möglich, maximal 30 Kalendertage, außer in begründeten Ausnahmefällen.
- Angabe: Muss als konkretes Datum im Vergabeverfahren genannt werden.
3. Ausführungsbeginn
- Definition: Zeitpunkt, zu dem die Bauleistung beginnen soll.
- Regelung: Im Bauvertrag festgelegt, oft abhängig von Zuschlag und Vorlaufzeit
- Hinweis: Muss mit anderen Projektterminen abgestimmt sein (z. B. Genehmigungen, Vorleistungen).
4. Fertigstellungstermine
- Definition: Fristen für die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte oder des Gesamtprojekts.
- Regelung: Vertraglich fixiert, ggf. mit Vertragsstrafen bei Überschreitung.
- Bezug: § 5 VOB/B regelt die Ausführungsfristen.
5. Fristen für Rechnungsprüfung und Zahlung
- Rechnungsprüfung: Muss zügig erfolgen, meist innerhalb von 30 Tagen.
- Zahlungsfrist: Nach § 16 VOB/B beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Verzugszinsen: Bei Überschreitung gelten gesetzliche Verzugsregelungen.
Die rechtssichere Dokumentation der Vergabeentscheidung erfolgt durch einen Vergabevermerk, der alle relevanten Schritte, Entscheidungen und Bewertungen im Vergabeverfahren nachvollziehbar festhält. Dieser ist bei öffentlichen Vergaben verpflichtend und dient der Transparenz, Nachprüfbarkeit und Beweisführung.
Was ist der Vergabevermerk?
Der Vergabevermerk ist ein schriftlicher Nachweis über sämtliche Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen im Vergabeverfahren. Er wird in Textform nach § 126b BGB geführt und ist Teil der Vergabeakte.
Nachträge im Bauwesen sind ein zentraler Bestandteil der Vertragsabwicklung und werden durch die VOB/B § 2 detailliert geregelt. Sie entstehen, wenn sich der Leistungsumfang oder Bauablauf nach Vertragsschluss ändert – etwa durch Planänderungen, zusätzliche Anforderungen oder unvorhergesehene Umstände.
Was ist ein Nachtrag?
Ein Nachtrag ist eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Bauvertrags, die eine Anpassung der Vergütung erforderlich macht. Die VOB/B unterscheidet dabei verschiedene Fälle:
Nachtragsarten gemäß § 2 VOB/B321
- Mehr- oder Mindermengen (§ 2 Abs. 3)
Anpassung der Einheitspreise bei Mengenabweichungen. - Entfallene Leistungen (§ 2 Abs. 4)
Vergütung bleibt bestehen, wenn Leistungen nicht ausgeführt werden, aber vorbereitet waren. - Geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5)
Änderungen am Bauentwurf oder Ausführung führen zu neuen Preisen – möglichst vor Ausführung vereinbaren. - Zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6)
Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, müssen vergütet werden, wenn sie erforderlich sind und rechtzeitig angezeigt wurden. - Eigenmächtig ausgeführte Leistungen (§ 2 Abs. 8)
Nur vergütungspflichtig, wenn sie nachträglich genehmigt oder offensichtlich gewünscht waren.
Wie werden Nachträge behandelt?
Schriftliche Vereinbarung
Nachträge müssen schriftlich angezeigt und vereinbart werden.
Ohne schriftliche Anzeige kann der Vergütungsanspruch verloren gehen.
Kalkulation
Grundlage ist die Urkalkulation des ursprünglichen Vertrags.
Bei fehlender Einigung: Ermittlung auf Basis tatsächlicher Kosten + angemessene Zuschläge.
Nachtragsangebot
Ein Nachtragsangebot sollte enthalten:
- Beschreibung der geänderten oder zusätzlichen Leistung
- Begründung der Änderung
- Bezug zum ursprünglichen Vertrag
- Kalkulation der Kosten
- Angabe möglicher Terminverschiebungen
- Relevante Unterlagen (Pläne, Protokolle, Aufmaße
Rechtliche Bedeutung
Nachträge sind keine Bitten, sondern vertragliche Pflichten. Sie müssen transparent, nachvollziehbar und rechtzeitig kommuniziert werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Nachtragsdokumentation kann zu Streitigkeiten und finanziellen Verlusten führen.
Die Rechnung wird auf Übereinstimmung mit Vertrag, Aufmaß und Nachträgen geprüft. Nach Freigabe erfolgt die Zahlung gemäß vereinbarter Frist (meist 30 Tage).
1. Prüfung der Rechnung
Die Rechnung wird auf folgende Punkte geprüft:
- Vertragliche Übereinstimmung
Stimmt die Rechnung mit dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis und dem Bauvertrag überein?
Wurden Nachträge korrekt berücksichtigt? - Aufmaßprüfung
Die abgerechneten Mengen müssen mit dem tatsächlichen Aufmaß übereinstimmen. Aufmaß erfolgt meist durch gemeinsame Feststellung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. - Formale Anforderungen
Prüfbarkeit nach § 14 UStG: vollständige Angaben wie Leistungszeitraum, Rechnungsnummer, Steuernummer, etc.
Bei elektronischer Rechnung: Einhaltung der XRechnung-Standards bei öffentlichen Auftraggebern.
2. Freigabeprozess
Nach technischer und kaufmännischer Prüfung erfolgt die Freigabe durch die zuständige Stelle (z. B. Bauleitung, Projektsteuerung). Die Freigabe wird dokumentiert – oft digital über eine AVA-Software wie CaliforniaX oder über ERP-Systeme.
3. Zahlungsfristen
Gemäß § 16 VOB/B:
- Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüfbaren Rechnung.
- Bei verspäteter Zahlung: Verzugszinsen gemäß BGB.
- Bei öffentlichen Auftraggebern gelten oft zusätzliche haushaltsrechtliche Vorgaben.
Dokumentation
Alle Schritte der Rechnungsprüfung und Freigabe müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies dient der Revisionssicherheit und ist bei öffentlichen Projekten besonders wichtig.
Für eine prüfbare Abrechnung im Bauwesen – insbesondere im Rahmen des AVA-Prozesses – sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die die tatsächlich erbrachten Leistungen nachvollziehbar und transparent dokumentieren. Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe.
Erforderliche Unterlagen für eine prüfbare Abrechnung
1. Aufmaßblätter
- Dokumentieren die tatsächlich ausgeführten Mengen.
- Müssen nachvollziehbar und prüfbar sein (z. B. mit Bezug zu Positionen im Leistungsverzeichnis).
- Können manuell oder digital erstellt werden (z. B. mit Tablet oder Lasergerät).
2. Bautagesberichte
- Erfassen tägliche Aktivitäten auf der Baustelle.
- Enthalten Angaben zu Wetter, Personal, Geräten, besonderen Vorkommnissen.
- Dienen als Nachweis für die tatsächliche Ausführung und mögliche Störungen.
3. Lieferscheine
- Belegen die Anlieferung von Materialien.
- Wichtig zur Verifizierung von Materialmengen und Lieferzeitpunkten.
4. Nachtragsvereinbarungen
- Dokumentieren vertraglich vereinbarte Änderungen oder Zusatzleistungen.
- Müssen schriftlich vorliegen und klar kalkuliert sein.
- Grundlage für zusätzliche Vergütung.
5. Fotos oder Pläne
- Visuelle Nachweise der ausgeführten Leistungen
- Besonders hilfreich bei nicht sichtbaren Leistungen (z. B. Leitungen im Boden)
- Pläne mit Markierungen oder Änderungen unterstützen die Nachvollziehbarkeit.
6. Rechnung selbst
- Muss formal korrekt und inhaltlich nachvollziehbar sein.
- Bezug zu LV-Positionen, Mengen, Preisen, Nachträgen.
- Bei öffentlichen Auftraggebern oft als GAEB X85-Datei erforderlich.
Ziel der prüfbaren Abrechnung
- Transparenz: Alle Leistungen müssen klar und eindeutig nachvollziehbar sein.
- Rechtssicherheit: Dokumentation schützt vor Streitigkeiten.
- Effizienz: Klare Unterlagen beschleunigen die Prüfung und Zahlung.
Mengenermittlung und Aufmaß – Grundlagen
Die Mengenermittlung ist die Basis für Ausschreibung, Vergütung und Abrechnung. Sie dient dazu, die tatsächlich ausgeführten Leistungen zu erfassen und zu dokumentieren. Das Aufmaß ist dabei die praktische Umsetzung der Mengenermittlung auf der Baustelle.
Methoden der Mengenermittlung
1. Örtliches Aufmaß
- Manuelle Messung vor Ort mit Maßband, Laser oder digitalen Messgeräten.
- Häufig gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Bauleiter durchgeführt.
- Grundlage für die Abrechnung nach tatsächlicher Leistung.
2. Planauswertung
- Mengen werden aus Plänen, Schnitten und Detailzeichnungen entnommen.
- Besonders bei vorbereitenden Ausschreibungen oder bei Leistungen, die schwer vor Ort messbar sind.
3. Digitale Methoden
- BIM (Building Information Modeling): Automatisierte Mengenermittlung aus dem digitalen Gebäudemodell.
- Digitale Aufmaßsysteme: Tablets, Apps oder Laserscanner zur schnellen und präzisen Erfassung.
- AVA-Software (z. B. CaliforniaX): Verknüpfung von Leistungsverzeichnis, Mengen und Abrechnung.
Dokumentation der Mengen
Die ermittelten Mengen müssen:
- klar nachvollziehbar sein (z. B. mit Bezug zu LV-Positionen)
- schriftlich dokumentiert werden (z. B. in Aufmaßblättern)
- vom Auftraggeber geprüft und freigegeben werden.
Typische Dokumente:
- Aufmaßblätter
- Fotos zur Veranschaulichung
- Pläne mit Markierungen
- Bautagesberichte als ergänzende Nachweise
Rechtliche Grundlage
- § 14 VOB/B: Der Auftragnehmer muss eine prüfbare Rechnung vorlegen – dazu gehört ein nachvollziehbares Aufmaß.
- § 2 VOB/B: Mengenabweichungen können zu Nachträgen führen, wenn sie über die vereinbarten Mengen hinausgehen.
Typische Herausforderungen
- Abweichungen zwischen Plan und Realität
- Fehlende oder unklare Dokumentation
- Zeitverzögerungen bei Prüfung und Freigabe
Die Qualitätssicherung während der Bauausführung und Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Bauprozesses und dient der Sicherstellung, dass alle Leistungen vertragsgemäß, normgerecht und mängelfrei erbracht werden. Sie umfasst technische, organisatorische und dokumentarische Maßnahmen.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
1. Regelmäßige Baustellenkontrollen
- Durch Bauüberwacher, Fachbauleiter oder externe Prüfer
- Kontrolle der Ausführung nach Plänen, Leistungsverzeichnis und DIN-Normen
- Dokumentation von Abweichungen und Mängeln mit Prüfprotokollen
2. Bautagebuch
- Tägliche Erfassung von Wetter, Personal, Geräten, besonderen Vorkommnissen
- Nachweis für Baufortschritt und Grundlage für spätere Abrechnungen und Streitfälle
3. Material- und Einbaukontrollen
- Prüfung der gelieferten Baustoffe auf Übereinstimmung mit Spezifikationen
- Einbaukontrollen nach DIN-Vorgaben (z. B. DIN 18202 für Toleranzen).
4. Messverfahren zur Qualitätskontrolle
- Blower-Door-Test zur Luftdichtheit
- Thermografie zur Erkennung von Wärmebrücken
- Schall- und Lichtmessungen, Schadstoffanalysen bei Bedarf
5. Digitale Werkzeuge
- Digitale Bautagebücher (z. B. PlanRadar, Procore)
- QR- und GPS-gestützte Prüfprotokolle
- BIM-to-Field-Verknüpfung für modellbasierte Kontrolle
- Mängelmanagement-Systeme mit Statusverfolgung.
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Alle QS-Maßnahmen müssen strukturiert dokumentiert werden:
- Prüfprotokolle
- Fotos
- Abnahmeberichte
- Nachweise für Fördermittel oder Versicherungen
- Diese Dokumentation ist Teil der Abrechnungsunterlagen und Voraussetzung für eine prüfbare Rechnung.
Rechtliche Grundlagen
- VOB/B §§ 4, 13, 16: regeln Ausführung, Mängelansprüche und Abrechnung.
- HOAI LPH 8: definiert die Objektüberwachung als Teil der Qualitätssicherung.
- DIN-Normen: z. B. DIN 18202 (Toleranzen), DIN EN 1090 (Stahlbau).
- Baustellenverordnung und Landesbauordnungen.
Verantwortlichkeiten
- Bauherr: trägt die Gesamtverantwortung.
- Planer und Fachingenieure: definieren Qualitätsstandards.
- Bauüberwacher: setzen QS-Maßnahmen um.
- Fachfirmen: führen qualitätsgerechte Arbeiten aus.
- Gutachter/Prüfinstitute: übernehmen unabhängige Prüfungen.
Typische Fehler im AVA-Prozess
1. Unklare Leistungsbeschreibungen
- Problem: Missverständnisse bei der Ausführung, Nachträge, Streitigkeiten
- Beispiel: „Wand verputzen“ ohne Angabe von Fläche, Material oder Schichtdicke
Vermeidung:
- Verwendung von standardisierten Texten (z. B. STLB-Bau)
- Klare, vollständige Angaben zu Menge, Einheit, Qualität und Ausführung
- Technische Vertragsbedingungen (TVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB) ergänzen.
2. Fehlende oder lückenhafte Dokumentation
- Problem: Keine Nachvollziehbarkeit, rechtliche Risiken, Verzögerungen bei Prüfung und Zahlung
- Beispiel: Kein Bautagebuch, keine Nachweise für Mehrmengen
Vermeidung:
- Digitales Bautagebuch mit Fotos, Wetterdaten, Personal
- Lückenlose Dokumentation von Aufmaß, Lieferscheinen, Nachträgen
- Nutzung von AVA-Software mit GAEB-Schnittstellen (z.B. CaliforniaX)
3. Fristversäumnisse
- Problem: Angebotsfrist, Bindefrist, Zahlungsfristen werden nicht eingehalten.
- Beispiel: Angebot kommt zu spät oder Zahlung erfolgt verspätet.
Vermeidung:
- Fristenmanagement mit Erinnerungsfunktionen
- Klare Kommunikation der Fristen in Ausschreibung und Vertrag
- Integration von Kalenderfunktionen in AVA-Tools.
4. Unvollständige oder nicht vergleichbare Angebote
- Problem: Vergabeentscheidung wird erschwert oder angreifbar.
- Beispiel: Ein Anbieter rechnet mit anderen Mengen oder lässt Positionen aus.
Vermeidung:
- Einheitliche Struktur des Leistungsverzeichnisses (z. B. nach DIN 276)
- Verwendung von GAEB-Dateiformaten für digitale Angebotsprüfung
- Klare Vorgaben zur Angebotsform und Vollständigkeit
5. Fehlerhafte Mengenermittlung
- Problem: Abrechnung basiert auf falschen Mengen, führt zu Überzahlung oder Streit.
- Beispiel: 150 m² Fliesen abgerechnet, obwohl nur 120 m² im LV.
Vermeidung:
- Gemeinsames Aufmaß mit Auftraggeber.
- Digitale Messmethoden (Laser, BIM, Tablet).
- Prüfung durch Bauleitung oder Projektsteuerung.
Vermeidungsstrategien im Überblick
- Sorgfältige Planung: Klare Leistungsbeschreibung, vollständige Unterlagen
- Klare Kommunikation: Transparente Vergabeunterlagen, eindeutige Fristen
- Digitale Unterstützung: AVA-Software, GAEB-Formate, digitale Aufmaßsysteme
- Schulung und Standards: Nutzung von Normen, Checklisten, Vorlagen
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter +49 89 51506 4 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)gw-software.de.


