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DIN 276 – von der Kosten­schätzung bis zur Kosten­fest­stellung

Kompakte Informationen über die DIN 276 
und ihre Anwendung in CaliforniaX

Was ist die DIN 276?

Die neueste Fassung der DIN 276 gilt seit Dezember 2018. Die Norm dient der Kostenplanung im Bauwesen mit Fokus auf Ermittlung und Gliederung der Projektkosten. Außerdem stellt die DIN 276 die Grundlage der Honorarabrechnung nach HOAI für Architekten und Ingenieure dar.
Die aktuell gültige Fassung (Stand: 02/2023) DIN 276:2018-12 ersetzt bzw. fusioniert seit Dezember 2018 die folgenden Normen:

DIN 276-1: Kosten im Bauwesen – Hochbau
DIN 276-4: Kosten im Bauwesen – Ingenieurbau
DIN 277-3: Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau: Mengen und Bezugseinheiten

Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen betreffen folgende Bereiche:

Gliederung, Anwendungsbereich, Begriffe, Grundsätze der Kostenplanung und Benennung der Kostengruppen.

In welchen Bereichen wird die DIN 276 angewendet?

Die DIN 276 findet Anwendung im Neubau, beim Umbau sowie bei der Modernisierung von Bauwerken und Anlagen. Sie gilt nicht für Nutzungskosten im Hochbau – hier wird die DIN 18960 angewendet.

Wozu dient die DIN 276?

Die DIN 276 legt Begriffe und Grundsätze der Kostenplanung sowie Unterscheidungsmerkmale von Kosten und Bezugseinheiten für Kostengruppen fest. Sie schafft damit eine einheitliche Vorgehensweise in der Kostenplanung und ermöglicht die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Kostenermittlung bei der Planung und Abrechnung eines Projektes. Das ist die Voraussetzung für eine transparente Kostenkontrolle und Kostensteuerung.

Was ist der Vorteil der DIN 276?

Vorteil der DIN 276 ist, dass von Punkt 1 Kostenrahmen bis Punkt 6 Kostenfeststellung die Genauigkeit der Kosten durch eine detailliertere Kostenstruktur zunimmt. Je genauer die Planung wird und je mehr Entscheidungen getroffen werden bzgl. Ausstattung etc., desto weniger Spielraum hat der Planer bei seiner Kostengenauigkeit. Der Auftraggeber hat hier den Vorteil, dass er Möglichkeiten prüfen lassen kann, z.B. Kosten einzusparen oder zu verlagern auf andere Kostengruppen (z.B. Erhöhung der Wärmedämmung der Hüllflächen und gleichzeitig Reduzierung der Ausstattung, z.B. der Bodenbeläge).

Die Stufen der Kostenermittlung im Bauwesen

Die DIN 276 unterscheidet in ihrer neuesten Fassung sechs Stufen der Kostenermittlung im Bauwesen, abhängig vom Planungsstand in Detaillierung und Genauigkeit der Kostenermittlung: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenvoranschlag, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Die Berechnungen für alle Stufen bis auf den Voranschlag und den Anschlag werden einmalig zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt.

 

 

 

1. Kostenrahmen

 

 

 

Der Kostenrahmen ist die erste Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276. Er basiert auf quantitativen und qualitativen Bedarfsangaben sowie ggf. Standortfaktoren. Trotz hoher Unsicherheit (±40 %) bietet er eine erste Orientierung zur Projektmachbarkeit, Budgetierung und Wirtschaftlichkeit. Die Bauwerkskosten müssen dabei separat ausgewiesen werden.

 

 

 

2. Kostenschätzung

 

 

 

Die Kostenschätzung ist Grundleistung der Leistungsphase 2 nach HOAI und Basis für die Entscheidung über die Vorplanung. Sie stützt sich auf Grundstücksdaten, Erschließung und Ergebnisse der Vorplanung. Die Aufschlüsselung erfolgt nach Zehnerstellen der Kostengruppen. Die Schwankung beträgt ±30 %.

 

 

 

3. Kostenberechnung

 

 

 

Die Kostenberechnung liefert die Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung in Leistungsphase 3. Sie basiert auf Entwurfszeichnungen, Detailplänen und Mengenberechnungen. Die Kosten werden bis in die Einerstellen der Kostengruppen aufgeschlüsselt. Ziel ist eine Genauigkeit von ±20 % für Planung und Finanzierung.

 

 

 

4. Kostenvoranschlag

 

 

 

Der Kostenvoranschlag ermittelt die Kosten auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe. Dieser Begriff wurde in der aktuellen Fassung der Norm neu eingeführt, entspricht aber inhaltlich dem bisherigen Kostenanschlag. Der Kostenvoranschlag wird, dem Ablauf des Bauprojekts entsprechend, einmalig oder in mehreren Schritten aufgestellt.

 

 

 

5. Kostenanschlag

 

 

 

Der Kostenanschlag dient der Ermittlung der Kosten auf Basis von Vergabe und Ausführung – ein Bereich, der früheren Normfassungen fälschlich der Kostenkontrolle zugeordnet war. Grundlage sind die endgültigen Planungsunterlagen, Berechnungen und die Mengenberechnung. Dieser Schritt wird im Projektablauf mehrfach durchgeführt.

 

 

 

6. Kostenfeststellung

 

 

 

Ziel der Kostenfeststellung ist der Nachweis entstandener Kosten. Sie ist auch Basis für verbesserte Vergleiche und Dokumentationen. Zu den Grundlagen für die Kostenfeststellung zählen geprüfte Abrechnungsbelege sowie Planungsunterlagen und Abrechnungszeichnungen.

Die Kostengruppen der DIN 276

Die DIN 276 unterteilt die anfallenden Kosten in Kostengruppen. Diese bilden die Grundlage für die Honorarabrechnung. Die aktuelle DIN 276 weist acht Kostengruppen aus:

  • 100: Grundstück
  • 200: Vorbereitende Maßnahmen
  • 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
  • 400: Bauwerk – Technische Anlagen
  • 500: Außenanlagen und Freiflächen
  • 600: Ausstattung und Kunstwerke
  • 700: Baunebenkosten
  • 800: Finanzierung

Durch Ausgliederungen, Überarbeitungen, Neufassungen und Neubezeichnungen gegenüber früheren Fassungen wurde die Vergleichbarkeit der Kostengruppen verbessert.

Die verschiedenen Kostengruppen im Detail

Unter diesem Kostenbereich werden alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks sowie anfallende Nebenkosten zusammengefasst. Die Kalkulation erfolgt in der Regel nicht durch die Baufirma.

  • 110: Grundstückswert (z. B. gemäß Bodenrichtwert)
  • 120: Nebenkosten des Grundstückserwerbs (wie Vermessung, Notarkosten, Grunderwerbsteuer)
  • 130: Rechte Dritter (z. B. Ablösung bestehender Nutzungs- oder Wegerechte)

Dieser Kostenbereich umfasst sämtliche Tätigkeiten, die notwendig sind, um das Grundstück für die Bebauung vorzubereiten. Dazu zählen unter anderem Abbrucharbeiten, Erschließungen sowie Ausgleichs- und Übergangsmaßnahmen.

  • 210: Herrichtung des Grundstücks (z. B. Abbruch bestehender Gebäude, Rodung von Vegetation)
  • 220: Öffentliche Erschließung (Herstellung von Anschlüssen an Strom, Wasser, Abwasser, Straße usw.)
  • 230: Nicht öffentliche Erschließung (z. B. private Zuwegungen, Zufahrten oder interne Wege)
  • 240: Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichsabgaben (ökologische Ausgleichspflichten gemäß Bau- oder Umweltrecht)
  • 250: Übergangsmaßnahmen (temporäre Einrichtungen oder Vorkehrungen bis zum Baubeginn)

Dieser Kostenbereich umfasst sämtliche konstruktiven Bauleistungen des Rohbaus. Sie bildet das strukturelle Fundament des Bauwerks – von der Erdbewegung bis zu speziellen baulichen Einbauten.

  • 310: Baugrube / Erdbau (z. B. Aushubarbeiten, Bodenabtrag, Baugrubensicherung)
  • 320: Gründung und Unterbau (Fundamente, Bodenplatten, Pfahlgründungen)
  • 330: Außenwände / Vertikale Baukonstruktionen (tragende und nichttragende Außenwände)
  • 340: Innenwände / Vertikale Baukonstruktionen (Trennwände, Installationswände)
  • 350: Decken / Horizontale Baukonstruktionen (Geschossdecken, Zwischendecken)
  • 360: Dächer (tragende Dachkonstruktion, ggf. inkl. Aufbauten)
  • 370: Infrastrukturanlagen (z. B. Schächte, Versorgungsschächte, Fahrstuhlschächte)
  • 380: Baukonstruktive Einbauten (Treppenläufe, Brüstungen, Schornsteine etc.)
  • 390: Sonstige Maßnahmen (besondere Konstruktionen, Sonderbauformen)

Dieser Kostenbereich umfasst sämtliche haustechnischen Anlagen eines Gebäudes. Dazu zählen unter anderem die Versorgung mit Wasser, Wärme und Strom, Lüftungssysteme sowie sicherheits- und kommunikationstechnische Einrichtungen. Auch gebäudetechnische Maßnahmen zur Energieeffizienz und Automation werden hier berücksichtigt.

  • 410: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (z. B. Frischwasser- und Abwasserleitungen, Gasanschlüsse)
  • 420: Wärmeversorgungsanlagen (Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanbindung)
  • 430: Raumlufttechnische Anlagen (Lüftungs- und Klimaanlagen zur Luftqualität und Temperaturregelung)
  • 440: Elektrische Anlagen (Stromversorgung, Beleuchtung, Blitzschutz)
  • 450: Kommunikations- und Sicherheitstechnik (Telefon, Internet, Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollen)
  • 460: Förderanlagen (z. B. Aufzüge, Hebeanlagen, Förderbänder)
  • 470: Nutzungsspezifische Anlagen (technische Einrichtungen, die speziell auf die Gebäudenutzung abgestimmt sind, z. B. Großküchen oder Labortechnik)
  • 480: Gebäudeautomation (Systeme zur zentralen Steuerung technischer Anlagen wie Heizungs-, Lüftungs- und Lichttechnik)
  • 490: Sonstige technische Anlagen (alle weiteren nicht zuordnungsfähigen technischen Systeme)

Dieser Kostenbereich umfasst sämtliche Maßnahmen zur Gestaltung und Herstellung der Außenbereiche eines Bauvorhabens. Dazu zählen Erdarbeiten, Wegebau, Grünflächen sowie technische und gestalterische Elemente.

  • 510: Erdbau (z. B. Bodenmodellierung, Geländeangleichung)
  • 520: Gründung und Unterbau (Tragschichten für Wege, Plätze und Flächen)
  • 530: Oberbau und Deckschichten (Pflasterungen, Asphalt, Beläge)
  • 540: Baukonstruktionen (z. B. Mauern, Stützwände, Pergolen)
  • 550: Technische Anlagen (Außenbeleuchtung, Entwässerung, Bewässerungssysteme)
  • 560: Einbauten (Sitzbänke, Spielgeräte, Fahrradständer, Müllplätze)
  • 570: Vegetationsflächen (Rasen, Bepflanzungen, Bäume, Sträucher)
  • 580: Wasserflächen (z. B. Teiche, Zierbrunnen, Wasserspiele)
  • 590: Sonstige Maßnahmen (individuelle Gestaltungselemente oder Sonderlösungen)

Dieser Kostenbereich umfasst sämtliche bewegliche sowie fest eingebaute Einrichtungen eines Gebäudes. Dabei geht es sowohl um funktionale als auch gestalterische Elemente, die für den Betrieb, die Nutzung oder die Repräsentation des Objekts erforderlich sind.

  • 610: Allgemeine Ausstattung Standardmäßige Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Garderoben, einfache Lagerlösungen
  • 620: Besondere Ausstattung Spezifische Einbauten oder Ausstattungen mit besonderem funktionalem oder gestalterischem Anspruch (z. B. Laboreinrichtungen, Bühnenausstattungen)
  • 630: Informationstechnische Ausstattung Geräte und Systeme für IT und Kommunikation (z. B. Server, Rechner, Netzwerktechnik)
  • 640: Künstlerische Ausstattung Kunstwerke, dekorative Objekte oder gestalterische Maßnahmen mit künstlerischem Charakter
  • 690: Sonstige Ausstattung Alle weiteren Ausstattungselemente, die keiner der oben genannten Gruppen eindeutig zugeordnet werden können

In dieser Kostengruppe werden sämtliche Planungs-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen erfasst, die im Zusammenhang mit einem Bauprojekt anfallen – basierend auf den Leistungsbildern der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie umfassen unter anderem Gutachten, behördliche Genehmigungen, Projektsteuerung und weitere organisatorische Aufgaben. Typischerweise liegt ihr Anteil bei etwa 10–15 % der gesamten Baukosten.

  • 710: Bauherrenaufgaben Leistungen des Auftraggebers, wie Bauherrenvertretung, Vertragswesen, Vergabemanagement
  • 720: Vorbereitung der Objektplanung Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Grundlagenermittlung
  • 730: Objektplanung Architektenleistungen, Entwurfs- und Ausführungsplanung gemäß HOAI
  • 740: Fachplanung Technische Planung durch Fachingenieurinnen und -ingenieure (z. B. TGA, Tragwerksplanung)
  • 750: Künstlerische Leistungen Gestalterische und künstlerisch-prägende Beiträge (z. B. Kunst am Bau)
  • 760: Allgemeine Baunebenkosten Gutachten, Prüfungen, Behördenverfahren, Genehmigungen
  • 790: Sonstige Baunebenkosten Weitere nicht konkret zuordenbare Leistungen, wie Versicherungen oder Dokumentationen

Diese Kostengruppe umfasst sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der finanziellen Abwicklung eines Bauvorhabens. Dazu zählen Kreditkosten, Zinsaufwendungen, Bankgebühren sowie erforderliche Sicherheiten und Versicherungen. Die Finanzierungskosten werden in der Regel nicht durch die Baufirma kalkuliert, sondern sind vom Bauherrn eigenständig zu erfassen und zu berücksichtigen – sie stellen oft einen bedeutenden Anteil an der Gesamtinvestition dar.

  • 810: Finanzierungsnebenkosten Gebühren und Kosten im Rahmen der Kreditvergabe (z. B. Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Bankspesen)
  • 820: Fremdkapitalzinsen Zinsaufwendungen für aufgenommenes Kapital (z. B. Baufinanzierungsdarlehen, Zwischenfinanzierung)
  • 830: Eigenkapitalzinsen Kalkulatorische Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital
  • 840: Bürgschaften Kosten für Sicherheitsleistungen gegenüber Dritten (z. B. Bankbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften)
  • 890: Sonstige Finanzierungskosten Weitere Aufwendungen, wie Versicherungsprämien für Bauleistungs- oder Feuerrohbauversicherungen

Kostenermittlung im Raum- und Gebäudebuch (RGB)

Das Raum- und Gebäudebuch nutzt man bei der Kostenermittlung nach der Bauteilmethode. Dabei werden die Kosten für das Bauvorhaben planerisch vom Keller bis zum Dach ermittelt. Den einzelnen Elementen und Räumen können Kosten und Kostengruppen zugeordnet werden. Oder man nutzt vorgefertigte Bauelemente von Textherstellern, wie z.B. DBD-BIM oder Heinze Ausschreibungstexte online, die mit diesen Informationen bereits ausgestattet sind. Zur DIN-Auswertung werden die Elemente und Räume automatisch nach Kostengruppen sortiert

Wie sieht die Umsetzung der DIN 276 in der Praxis aus?

In der Praxis dient die DIN 276 als strukturiertes Werkzeug zur umfassenden Steuerung der Projektkosten – von der ersten Idee bis zur Fertigstellung. Die Anwendung der Norm erfolgt stufenweise, systematisch und begleitet den gesamten Bauprozess:

Kostenplanung zum Projektstart 

Bereits in der frühen Projektphase wird eine erste grobe Kostenschätzung vorgenommen – aufgeteilt nach den acht Kostengruppen der DIN 276. Diese Basis ist entscheidend für Budgetfreigaben, die Prüfung der Machbarkeit und erste Gespräche mit den Auftraggebenden.

Laufende Kostenüberwachung während der Umsetzung

Im Verlauf der Bauausführung wird kontinuierlich überprüft, ob die realen Kosten innerhalb der festgelegten Planwerte bleiben. Abweichungen werden erfasst und fließen direkt ins Projektcontrolling ein.

Einheitliche und transparente Kostendokumentation 

Alle Kosten werden standardisiert dokumentiert, wodurch eine klare und für alle Beteiligten nachvollziehbare Datenlage entsteht. Das unterstützt eine reibungslose Kommunikation und minimiert Missverständnisse.

Aktive Steuerung bei Abweichungen 

Kommt es zu Überschreitungen, kann gezielt gegengesteuert werden – etwa durch Anpassung der Planung, den Verzicht auf bestimmte Leistungen oder Nachverhandlungen mit externen Dienstleistern. So bleibt das Budget im Gleichgewicht.

Projektauswertung und Kostenbilanz zum Abschluss 

Nach Projektende werden die tatsächlich angefallenen Kosten analysiert und mit den geplanten Werten verglichen. Diese Auswertung dient nicht nur der Abrechnung und Nachkalkulation, sondern liefert auch wichtige Erfahrungswerte für kommende Bauvorhaben.

Wie gehören DIN 276 und die HOAI zusammen?

Im Bauwesen bilden die DIN 276 und die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ein eng verzahntes Regelwerk, das sowohl die Kostenplanung als auch die Honorarermittlung strukturiert und rechtssicher gestaltet. Beide Systeme greifen ineinander und schaffen die Grundlage für eine transparente, nachvollziehbare und faire Projektabwicklung – von der ersten Idee bis zur Schlussrechnung.

DIN 276

  • Gliedert Baukosten in standardisierte Kostengruppen
  • Dient als Grundlage für Kostenschätzung, -berechnung und -feststellung
  • Wird in allen Projektphasen zur Kostenkontrolle eingesetzt

HOAI

  • Nutzt diese Kostengruppen zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten
  • Dient als Grundlage für die Honorarberechnung in den Leistungsphasen
  • Verknüpft die Kosten mit den Leistungsbildern der Planer

Nur wenn die Kosten nach DIN 276 korrekt und nachvollziehbar erfasst wurden, kann das Honorar nach HOAI rechtssicher und transparent berechnet werden. Fehlerhafte oder unvollständige Kostenermittlungen können zu Honorarstreitigkeiten oder sogar zur Unwirksamkeit von Verträgen führen.

Kostenplanung nach der DIN 276 mit CaliforniaX  

CaliforniaX unterstützt in allen Phasen der Kostenermittlung nach der DIN 276 in der aktuellen Version DIN 276:2018-12.

Dabei ist die heute gültige DIN 276 nicht hart in California einprogrammiert, sondern auch andere Kostengruppeneinteilungen sind möglich:

  • DIN 276-1 2008
  • DIN 276-4 2009
  • DIN 276-4 2009
  • AKS 1985
  • ÖNORM
  • Gliederung StLB
  • eigene Einteilungen z.B. für Ihr unternehmensinternes SAP-Programm.

Mit den California-Modulen Modul KOS (Kostenermittlung und -dokumentation) und Modul RGB (Raum- und Gebäudebuch) steht der Kostenermittlung nach DIN 276 nichts mehr im Wege. 

Sie können so in zukünftigen Projekten vom Kostenrahmen zuvor erstellter Projekte profitieren!

Wie kann das aussehen?

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter +49 89 51506 4 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)gw-software.de. Gerne können Sie auch einen Präsentationstermin vereinbaren.