Verarbeitung von E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Die normative Basis des Rechnungsformates ist in der EU-Norm EN16931 europaweit geregelt.
- Die im Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt März 2024 veröffentlicht und daher verbindlich) ausgegebene E-Rechnungsverpflichtung gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Damit sind Rechnungen in die oder aus der restlichen EU ebenso wenig betroffen, wie Fakturierungen mit der restlichen Welt.
- Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungsbeträge ab 250 EUR netto (Kleinbetragsregelung).
- Ab 1.1.2025 muss jeder gewerbliche Rechnungsempfänger in der Lage sein, die auf ihn ausgestellten eingehenden E-Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGfeRD) zu verarbeiten.
- Ab 1.1.2027 muss jeder Unternehmer (und auch jede Unternehmerin) bei einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 EUR eine E-Rechnung versenden. Ab 1.1.2028 gilt das für alle Unternehmen. Alle anderen Rechnungsformate (Papier, PDF) sind dann keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr.
Modul ERE – Visualisierung und Validierung von E-Rechnungen
Die Prozesslösung zur Verarbeitung von E-Rechnungen in Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung von LV-basierten Aufträgen in CaliforniaX.
Verfügbar mit CaliforniaX V25
Die wichtigsten Funktionen:
Import von E-Rechnungen gemäß EN 16931 (z.Zt. XRechnung, ZUGFeRD) mit Visualisierung und Validierung
Verwaltungsaufgaben beim LV-Auftrag
Extraktion der Anhänge und sachgerechte Weiterverarbeitung für die Rechnungsprüfung, soweit möglich (z.B. Aufmaßblätter aus X31, XLS).
Vorteile:
Volle Integration in den Rechnungsprüfungsprozess in CaliforniaX ohne Medienbrüche
Immer Zugriff auf die komplette Original-E-Rechnung mit Anhängen für alle Projektbeteiligten
Invoice-Viewer
Für einfachen und kostenfreien G&W-Lösungsansatz zur Visualisierung und Validierung von E-Rechnungen haben wir den Invoice-Viewer entwickelt.