Die Stoffpreisgleitklausel im Video

Theorie und praktische Umsetzung in der AVA-Software California.pro...

Die Stoffpreisgleitklauseln sind eine Sonderform der Preisgleitklauseln. Diese werden angewendet, wenn ein Bauherr die künftigen Einkaufspreise der Stoffe und Materialien nicht vernünftig kalkulieren kann. Bei mehrjährigen Bauprojekten kann es vorkommen, das sich die Preise nicht vorhersagen lassen. Besonders die Stahlpreise unterlagen in den letzten Jahren starken Änderungen.

Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Lieferengpässen und Preissteigerungen gab es zwei Erlasse vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BWI7-70437/9#4 - Berlin, 25. März 2022 und BWI7-70437/9#4 - Berlin, 22. Juni 2022), die die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel unter den in den Erlassen beschriebenen Bedingungen vorschreibt.  

Hintergrund für die Anwendung der Erlasse ist die momentane Situation in der ein Auftragnehmer kaum Einfluss auf die Entwicklung der Einkaufspreise für Baustoffe und ggf. Betriebsstoffe hat bzw. die Preisentwicklung nur schwer kalkulieren kann.

    Nach dem o. a. Erlass vom 25. März 2022 werden folgende Produktgruppen im Sinne von Sonderregelungen angeführt, um für laufende und kommende Baumaßnahmen entgegenwirken zu können:

    • Stahl und Stahllegierungen
    • Aluminium
    • Kupfer
    • Erdölprodukte (Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Asphaltmischgut)
    • Epoxidharze
    • Zementprodukte
    • Holz
    • Gusseiserne Rohre

    Welche Auswirkung diese Regelungen auf Ihre Arbeit mit der California.pro hat und wie Sie mit den damit verbundenen Anforderungen umgehen, zeigen wir Ihnen in unserem Video.