Fristen für elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 27.11.2020 ist es für alle Lieferanten an den Bund verpflichtend, Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben (XRechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Andernfalls werden diese abgelehnt.

Bei der elektronischen Beschaffung und Rechnungsstellung gibt es im Jahr 2020 bestimmte Fristen für die Stellung elektronischer Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen und die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu beachten. Ab dem 27. November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge von Bund und Ländern zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2020 müssen Angebote und Teilnahmeanträge bei Beschaffungen des Bundes auch im Unterschwellenbereich zwingend mithilfe elektronischer Mittel eingereicht werden.

Ab dem 27.11.2020 sind alle Lieferanten an den Bund verpflichtet, Rechnungen nach bestimmten Formatvorgaben (XRechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Andernfalls werden diese abgelehnt.

Rechnungen, die aufgrund eines Einzelauftrags mit einer Höhe von über 1.000 EUR gestellt werden, müssen nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) in elektronischer Form an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Eine Bilddatei, ein reines PDF-Dokument oder eine eingescannte Papierrechnung sind keine elektronische Rechnung!

Zu beachten ist jedoch, dass sich die Regelungen auf Länderebene dagegen zum Teil erheblich voneinander unterscheiden.

Eine Übersicht über die einzelnen Länderumsetzungen hat der Verband elektronische Rechnung (VeR) mit weiterführenden Hinweisen für das jeweilige Bundesland auf seiner Internetseite veröffentlicht:

www.verband-e-rechnung.org/xrechnung/

www.bonpago.de/impulse/e-rechnung

Hier finden Sie einen von der Bundesingenieurkammer erstellten Überblick über die Änderungen im Bereich elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Vergabe. (pdf)

Weitere Informationen:

Leitfaden Elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung

Quelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau (www.bayika.de)