Neues EU-Vergaberecht am 18.04.2016 in Kraft getreten!

Mit einer umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet.

Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmt auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Grundsätze und den Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen in Deutschland. Dazu gehören das Vergaberecht und das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen.

Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen und Korruption und Vetternwirtschaft wirksam verhindern. Durch die Einbeziehung von nachhaltigen, insbesondere umweltbezogenen, sozialen und innovativen Kriterien kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirklichung strategischer Politikziele dienen.

Öffentliche Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Unternehmen, die dem Vergaberecht unterliegen, zum Beispiel Energieunternehmen. Diese werden zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. Durch die Reform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt.

Reform des Vergaberechts

Die Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetz- und Verordnungs-gebungsverfahren seit 2004. Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht worden. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen, der Vergabeverordnung, der Sektorenverordnung und der Konzessionsvergabeverordnung geregelt.

Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, können in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird das Vergabeverfahren künftig weitgehend elektronisch abgewickelt. Das beschleunigt die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

Öffentliche Auftraggeber können zur Vergabe öffentlicher Aufträge zwischen verschiedenen Verfahrensarten wählen. Dabei müssen sie grundsätzlich das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung (bei Vergaben oberhalb der EU-Schwelle das offene Verfahren) wählen: Die Beschaffungsabsicht wird öffentlich bekannt gemacht und jeder Interessent kann ein Angebot abgeben.

Vergabeverfahren

Die elektronische Beschaffung (e-Procurement) erlaubt es, Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle digitale Vergabeplattformen abzuwickeln. Der Vorteil: Sowohl für den öffentlichen Auftraggeber als auch für private Auftragnehmer bietet die digitale Vergabe eine höhere Effizienz durch einheitliche Verfahren und damit geringere Kosten.

Rechtsgrundlagen der elektronischen Beschaffung

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 

Übrigens: Mit dem Modul EVC in California.pro ist die direkte Anbindung für die elektronische Ausschreibung und Angebotsabgabe im Rahmen der E-Vergabe verfügbar.