Architektenverträge sind in der Regel für eine bestimmte Dauer ausgelegt. Dennoch kann es vorkommen, dass Bauherren und Architekten das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und können sowohl beim Bauherrn als auch beim Architekten liegen. Eine vorzeitige Beendigung eines Architektenvertrages ist in der Regel mit erheblichem Aufwand für beide Parteien verbunden – was ist dabei zu beachten?
Dieser Frage ging unser langjähriger Kunde Prof. Dr. Jürgen Danielzik | Danielzik Baumanagement nach. Im Newsletter erfahren Sie mehr..
Newsletter Danielzik Baumanagement: Vorzeitige Kündigung eines Architektenvertrages