Was ist das da eigentlich mit der E-Rechnung?

Infos zur E-Rechnungspflicht und wie California damit umgeht

  • Die im Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt März 2024 veröffentlicht und daher verbindlich) ausgegebene E-Rechnungsverpflichtung gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Damit sind Rechnungen in die oder aus der restlichen EU ebenso wenig betroffen, wie Fakturierungen mit der restlichen Welt. 
  • Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungsbeträge ab 250 EUR netto (Kleinbetragsregelung).
  • Ab 1.1.2025 muss jeder gewerbliche Rechnungsempfänger in der Lage sein, die auf ihn ausgestellten eingehenden E-Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGfeRD) zu verarbeiten
  • Ab 1.1.2027 muss jeder Unternehmer (und auch jede Unternehmerin) bei einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 EUR eine E-Rechnung versenden. Ab 1.1.2028 gilt das für alle Unternehmen. Alle anderen Rechnungsformate (Papier, PDF) sind dann keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr. 
  • Für unsere Bausoftware für AVA und Kostenplanung CaliforniaX wollen wir ab V25 eine Erweiterung zum E-Rechnungsprozess für den Import solcher Belege anbieten. Ziel dieses Prozesses ist es, digitale Rechnungen direkt auszuwerten und die rechnungsbegründenden Anhänge in CaliforniaX zu verarbeiten, z.B. X31, XLS etc. 

Und was passiert mit den Rechnungen, die unsere Kunden von uns erhalten?
 
Wir haben uns entschlossen, dass wir mindestens noch in 2025 drei Rechnungsformate für Sie zur Auswahl stellen:

  1. das alte Papierformat – Sie bekommen unsere Rechnungen auf dem klassischen Postweg.
  2. die heute weit verbreitete digitale Form im PDF-Format – dazu brauchen wir von Ihnen eine Zustell-Mailadresse.
  3. im Zukunftsformat XRechnung. Auch hier benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Zustelladresse und ggfls. eine Leitwege-ID.