Verarbeitung von E-Rechnungen – 
XRechnung und ZUGFeRD

Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Die normative Basis des Rechnungsformates ist in der EU-Norm EN16931 europaweit geregelt.

  • Die im Wachstumschancengesetz (Bundesgesetzblatt März 2024 veröffentlicht und daher verbindlich) ausgegebene E-Rechnungsverpflichtung gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Damit sind Rechnungen in die oder aus der restlichen EU ebenso wenig betroffen, wie Fakturierungen mit der restlichen Welt.
  • Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungsbeträge ab 250 EUR netto (Kleinbetragsregelung).
  • Ab 1.1.2025 muss jeder gewerbliche Rechnungsempfänger in der Lage sein, die auf ihn ausgestellten eingehenden E-Rechnungen (z.B. XRechnung, ZUGfeRD) zu verarbeiten.
  • Ab 1.1.2027 muss jeder Unternehmer (und auch jede Unternehmerin) bei einem Jahresumsatz von mindestens 800.000 EUR eine E-Rechnung versenden. Ab 1.1.2028 gilt das für alle Unternehmen. Alle anderen Rechnungsformate (Papier, PDF) sind dann keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr.

30-Sekunden-Einführung in den Invoice-Viewer

Visualisieren und Validieren von E-Rechnungen zu Prüfzwecken mit dem Invoice-Viewer, der kostenfreie und einfache G&W-Lösungsansatz im Umgang mit E-Rechnungen. 

Import elektronischer Rechnungen zu Prüfzwecken

Der einfache und kostenfreie G&W-Lösungsansatz

Vorteile: Funktionalitäten für elektronische Rechnungen
 

  • EN 16931: Visualisierung der E-Rechnungen nach EN 16931.
  • XRechnung und ZUGFeRD: Einlesen und Visualisierung elektronischer Rechnungen im Format XRechnung und ZUGFeRD.
  • Postenliste: Strukturierte Ausgabe der Postenliste einer Rechnung.
  • Anlagen: Eingebettete Anlagen, wie sie bei Baurechnungen üblich sind, können extrahiert und in AVA-Programmen zu Prüfzwecken verwendet werden.
  • Druck: Rechnungsdaten können zu Kontrollzwecken ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden.
  • Kostenfrei: Der Invoice-Viewer von G&W wird kostenfrei über https://invoice-viewer.de bereitgestellt.

Tipp: Sollten Sie noch keine elektronische Rechnung zur Hand haben, können Sie auch einfach auf den Button "Beispieldatei öffnen" klicken und sich eine Beispiel-XRechnung ansehen.

Vorteile: Technologie und Nutzung für E-Rechnungen
 

  • Browsertechnologie: Geräteunabhängige Technologie / fortschrittliche Web-Applikation.
  • Lokale Datenverarbeitung: Verarbeitung sensibler Rechnungsdaten lokal auf dem Gerät des Nutzers (PC, Mac, Tablet, Smartphone…). Die Daten bleiben bei Ihnen.
  • Offlinenutzung: Installation als App inkl. Offlinenutzung
  • Kostenfrei und ohne Anmeldung: https://invoice-viewer.de

Webinaraufzeichnung zum Umgang mit E-Rechnungen

Sie möchten das Webinar von unserem Vorstand André Steffin zum Umgang mit elektronischen Rechnungen mit vielen interessanten Informationen und vor allem Praxistipps ansehen?

Was erwartet Sie?

  • Grundlage: Wachstumschancengesetz
  • Stichtage und Übergangsregelungen - alles für B2B
  • Rechnungsformate
  • Umfang einer E-Rechnung
  • und wie man am besten in der Praxis damit umgehen kann. 

Dann melden Sie sich hier an und schauen sich das Webinar an.

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P.S.: Sie können zu den Kapiteln, die Sie interessieren, direkt springen. 

Der E-Rechnungsprozess: Vergleich Invoice-Viewer mit Modul ERE

Produktinformationen zum Invoice-Viewer

Lassen auch Sie sich kostenfrei Ihre elektronischen Rechnungen mit Hilfe des Invoice-Viewers anzeigen!