
Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 wurde die Pflicht zur Einführung von E-Rechnungen nach EN 16931 ab 01.01.2025 verkündet. Für eine begrenzte Übergangszeit gestattet der Gesetzgeber noch alternativ den Austausch sogenannter Sonstiger Rechnungen (z.B. klassische PDF-Dateien).
Bitte wählen Sie für zukünftige Rechnungen eines der folgenden digitalen Formate aus:
Umgang mit E-Rechnungen in der CaliforniaX und Informationen zum neuen Invoice-Viewer
Hier finden Sie noch einige kurze Informationen zum neuen Modul ERE in der California sowie zum Invoice-Viewer von G&W.