Registrierung für elektronischen Rechnungsversand

Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 wurde die Pflicht zur Einführung von E-Rechnungen nach EN 16931 ab 01.01.2025 verkündet. Ab 01.01.2027 sind PDF-Rechnungen und Papierbelege keine gültigen Rechnungsformate mehr. Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Tag und riskieren Sie keine abgelehnten Eingangsrechnungen durch Ihr Finanzamt.
Unsere Empfehlung: Mit dem ZUGFeRD-Format nach EN 16931 erhalten Sie ein digitales Dokument per E-Mail, welches neben der vorgeschriebenen E-Rechnung auch ein PDF-Dokument zum einfachen Lesen enthält.
Bitte wählen Sie für zukünftige Rechnungen eines der folgenden digitalen Formate aus:
Weitere Informationen und Widerrufshinweise in der Datenschutzerklärung.
Umgang mit E-Rechnungen in der CaliforniaX und Informationen zum neuen Invoice-Viewer
Hier finden Sie noch einige kurze Informationen zum neuen Modul ERE in der California sowie zum Invoice-Viewer von G&W.
