Was regelt die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Verordnung der Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Ihre erste Fassung erschien am 01. Januar 1977. Die HOAI beschreibt verschiedenen Arbeiten von Architekten und Ingenieuren, teilt diese in Leistungsphasen ein und gibt Empfehlungen zu deren Berechnung vor. Zum 01.01.2021 trat eine neue Fassung in Kraft.

Was hat sich durch die neue Fassung HOAI 2021 geändert?

Mit der Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzte die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um. Diese hatte die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Bis 2021 galt die HOAI als zwingend einzuhaltendes Preisrecht für alle Personen, die an inländischen Projekten des Ingenieurbauwesens (auch Architekten, Innenarchitekten, Stadtplaner etc.) arbeiten – unabhängig von ihrer Ausbildung. Seit der Novelle dient das Preisrecht der HOAI nur noch der Orientierung für ein angemessenes Honorar. Unverändert erhalten blieben dabei die Werte in den Honorartafeln sowie die Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung.

Ist die HOAI verpflichtend?

Mit der seit dem 01.01.2021 geltenden Honorarordnung HOAI 2021 wurde das zuvor geltende Preisrecht abgelöst. Seither gibt es keine zwingend einzuhaltenden Honorarmindest- bzw. Höchstsätze mehr. Die neue Verordnung gibt vor, dass Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen frei vereinbart werden können: auf Stundenbasis, als Pauschale oder nach HOAI. Die HOAI beinhaltet Honorarspannen, die als unverbindliche Werte zur Preisorientierung für eine angemessene Honorarhöhe genutzt werden können. Wenn keine wirksame Honorar-Vereinbarung getroffen wurde, gilt der Basishonorarsatz in Höhe des vormaligen Mindestsatzes als vereinbart.

Welche Grundsätze und Maßstäbe sind in der HOAI geregelt?

Basis für die Berechnung des Honorars sind drei Elemente: der Schwierigkeitsgrad der Planung, die erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) und die anrechenbaren Kosten. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt über die Kostenermittlung nach DIN 276. Die DIN 276 unterscheidet acht verschiedene Kostengruppen. Für die Berechnung der Architektenkosten sind vor allem die Kostengruppen 300 (Baukosten) und 400 (Kosten für technische Anlagen im Gebäude) relevant. Das Architektenhonorar berechnet sich aus den Netto-Baukosten für das Gebäude ohne Umsatzsteuer, ohne Außenanlagen, Grundstückskosten und Erschließungskosten.

Welche Leistungsphasen gibt es nach HOAI?

Die HOAI definiert neun Leistungsphasen. Diese Bauphasen gliedern die Gesamtleistung von Architekten bzw. Ingenieuren in einzelne Teile und bilden die Grundlage für die Vergütung. Jeder Phase sind Prozentwerte des Honorars nach Leistungsvolumen zugeordnet. Nicht jedes Bauprojekt umfasst alle Leistungsphasen bzw. sind nicht alle in der HOAI aufgeführten Leistungen für jedes Projekt relevant.
 

Die Phasen 1 bis 3 umfassen die Kostenschätzung (ggf. noch den Kostenrahmen davor):

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
  • Leistungsphase 2: Vorplanung
  • Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Die Phasen 4 bis 6 umfassen die Kostenberechnung:

  • Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
  • Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
  • Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Die Phasen 7 bis 9 umfassen die Kostenfeststellung:

  • Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • Leistungsphase 8: Objektüberwachung
  • Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Einfluss auf Kosten und Wissen über das Bauprojekt

Zu Beginn hat man als Planer großen Einfluss auf Kosten, aber noch wenig Wissen über das finale Bauwerk. Man kann beispielsweise als großen Hebel die Größe des Bauwerks anpassen. 

Gegen Ende ist der Einfluss auf die Kosten gering, aber das Wissen über das finale Bauwerk wird immer größer. Hier können dann z.B. die Menge oder Qualität der Baustoffe die Kosten beeinflussen. 

Am Anfang steht wenig Wissen und viele Annahmen, am Ende dreht sich das Verhältnis.

Abrechnung nach der HOAI mit CaliforniaX  

Mit CaliforniaX ist eine lückenlose Dokumentation der Baukosten möglich, das heißt alle Projektstadien werden abgebildet und können als Grundlage für die Abrechnung des Honorars dienen. 

Vor 2009 wurde ein Architekt für explodierende Baukosten belohnt, er wurde nach Kostenfeststellung bezahlt und je höher diese war, desto mehr Honorar wurde bezahlt. Das hat sich geändert, denn es wird jetzt nach der Kostenberechnung bezahlt, damit wurden die Kalkulationen realistischer. 

Durch die Reform der HOAI wurden die Prognose-LVs und das California-Modul PRO (Projektcontrolling) sehr aufgewertet, denn durch die Prognose-LVs werden realistische erste Zahlen genannt und mit PRO werden Nachträge dokumentiert (Kostenfortschreibung) und das beweist, dass diese nicht durch Fehlplanung entstanden sind, sondern durch Sonderwünsche des Bauherren nötig waren.

CaliforniaX unterstützt Planer von der Grobplanung bis zur Kostendokumentation!

Sie haben weitere Fragen zur HOAI und der Anwendung in CaliforniaX?

Rufen Sie uns einfach an unter +49 89 51506 4 oder schreiben Sie uns info(at)gw-software.de. Gerne können Sie auch einen Präsentationstermin vereinbaren.